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Allgemeine Geschäftsbedingungen Automation Genge

1        Geltungsbereich

Für alle meine Leistungen im Verkehr mit Unternehmen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall Abweichungen vereinbart werden. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers verpflichten mich nur, wenn und soweit ich ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt habe. Mein Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2        Vertragsschluss/Inkrafttreten des Vertrages

2.1    Meine Angebote erfolgen freibleibend auch wenn sie auf Planungsvorarbeiten meinerseits beruhen. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn ich die Annahme schriftlich bestätigt habe.

2.2    Nebenabreden und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

3        Preise

Die Angebotspreise verstehen sich netto, zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

4        Zahlungsbedingungen

4.1    Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge bin ich zu keiner Lieferung oder keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Sofern Zahlungen verspätet erfolgen, behalte ich mir vor, die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine automatisch um den entsprechenden Zeitraum der Verspätung anzupassen.

4.2    Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs oder der Gutschrift auf meinem Konto. Die Geltendmachung von Fälligkeits- und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eines darüber hinausgehenden Schadens im Falle des Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.

4.3    Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach meinem pflichtgemäßen kaufmännischem  Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, mir jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so bin ich unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung mir genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen  einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz  wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.4    Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ich behalte mir die Befugnis zur Aufrechnung auch für den Fall vor, dass die wechselseitigen Forderungen auf unterschiedliche Währungen lauten. Als Umrechnungskurs gilt der amtlich festgestellte  Mittelkurs an der Frankfurter Devisenbörse am Tag der Aufrechnungserklärung.

5        Steuern und Abgaben

Alle Steuern, Zölle, Gebühren oder Abgaben, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Durchführung  meiner Lieferungen und Leistungen anfallen, sind vom Besteller zu tragen.

6        Leistungsumfang

6.1    Der Umfang der Lieferungen und Leistungen  richtet  sich nach dem Angebot und der  Auftragsbestätigung  bzw. der  Auftragsannahme. Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regeln, sonstige technische Beschreibungen und   Abbildungen der Lieferungen und Leistungen und/oder einzelner Teile im Angebot und Prospekten ist nur Leistungsbeschreibung und keine Beschaffenheitsgarantie. Eine bestimmte Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungsparameter gelten nur dann als von mir zugesagt, wenn und soweit ich dies ausdrücklich schriftlich bestätigt habe.

6.2    Nicht zu meinen Leistungen gehören bauseits, d.h. vom Besteller zu erbringende bauliche Maßnahmen, insbesondere  diejenigen Anlagenteile, Materialien und Dienstleistungen, die in meinem Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Soweit ich bei Inbetriebnahmen unterstütze, übernehme ich keine Garantie für die Funktion einer Anlage, an der andere Personen beteiligt sind.

6.3    Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfanges auf  Veranlassung des Bestellers erfordern mein vorheriges  schriftliches Einverständnis. Diese Änderungen oder Abweichungen oder solche aus und im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen und Erlaubnissen werde ich berücksichtigen und fortlaufend durch Nachträge dokumentieren. Hierdurch verursachte Mehrkosten werde ich dem Besteller gesondert in Rechnung stellen.

6.4    Meine technische und dokumentarische Ausführung der Leistungen erfolgt nach DIN und VDE. Es liegt das metrische System zugrunde.

7        Lieferfristen

7.1    Verbindliche  Liefertermine und –fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder  nur ungefähren (z.B. ca., etwa, etc.) Lieferterminen und –fristen bemühe ich mich, diese nach besten Kräften einzuhalten.

7.2    Im Falle von Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs (Ziffer 6.3) werden die Lieferfristen neu festgelegt.

7.3    Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung oder wegen Nichterfüllung – gleich aus welchem Grunde  – bestehen nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 9.

7.4    Ich  gerate  nicht  in  Verzug,  solange  der  Besteller  mit  der  Erfüllung  von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

7.5    Erhalte ich aus von mir nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen meiner  Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so bin ich berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise  zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderung, z.B. durch Feuer-, Wasser- und Maschinenschaden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von mir schuldhaft herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn darin bezeichnete Umstände  eintreten, nachdem ich in Verzug geraten bin. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten trägt der Besteller.

7.6    Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 7.5  der  vereinbarte Liefertermin überschritten, kann mich der Besteller auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob ich zurücktreten  oder innerhalb  einer  angemessenen Nachfrist  liefern will. Erkläre ich mich nicht, kann der Besteller vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

8        Gewährleistung

8.1    Bei Mängeln bin ich nach meiner Wahl verpflichtet, unentgeltlich nachzubessern oder nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung  zu verweigern.

8.2    Die Feststellung von Mängeln ist mir unverzüglich bei Auftreten des Mangels schriftlich zu melden, unter Beifügung einer genauen Schadensbeschreibung.

8.3    Zur Feststellung des Mangels und zur Durchführung der notwendigen Mangelbeseitigung wird der Besteller mir die erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren.

8.4    Komme ich der Verpflichtung gemäß Ziffer 8.1 nicht nach, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er mir eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese abgelaufen ist, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Gleiches gilt, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen und weitere Nachbesserungsversuche nicht zumutbar sind oder wenn Nachbesserung unmöglich ist. Im Falle des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertreten müssen.

8.5    Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9. Auch in diesem Fall hafte ich nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.

8.6    Im Falle der Lieferung nicht vertragsgemäßer Leistung steht dem Besteller das Recht zur Vertragsaufhebung nur dann zu,  wenn Schadensersatzansprüche gegen mich ausgeschlossen sind oder es dem Besteller unzumutbar ist, die nicht vertragsgemäße Leistung zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen bin ich zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären. Hierzu ist der Besteller  auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Bestellers bestehen.

8.7    Bei ungerechtfertigter Beanstandung durch den Besteller bin ich berechtigt die mir insoweit entstehenden Aufwendungen   nach Stundensätzen zzgl. Anfahrtskosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.

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8.8    Für den Fall, dass ich im Rahmen von Gewährleistungsmaßnahmen zusätzliches Material und/oder Arbeitsleistung  erbitte, bin ich verpflichtet, entsprechende schriftliche Quittungen auszustellen bzw. Arbeitsleistungen durch Unterschrift auf entsprechenden Stundenzetteln zu bestätigen. Nicht von mir gegengezeichnete Materialquittungen und oder Arbeitsleistungen werden von mir nicht erstattet.

8.9    Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9        Haftungsbeschränkung

9.1    Für alle gegen mich gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender  Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, hafte ich im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den  Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.2    Im Falle der Haftung nach Ziffer 9.1 und einer Haftung ohne Verschulden hafte ich nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Besteller ist unzulässig.

9.3    Ich hafte insgesamt gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Forderungen, aber nicht für Forderungen aus Vertragsstrafen, Forderungen Dritter betreffend Schäden an ihrem Eigentum oder für Forderungen aus Verletzung von Patentrechten, Gewährleistung sowie Haftung auf Umweltschäden.

9.4    Der Haftungsausschluss gem. Ziffer  9.1 und 9.3 gilt in gleichem Umfang zugunsten meiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.5    Ich hafte nicht, wenn der Besteller die Anlage weiterbetreibt, obwohl ich aufgrund festgestellter Mängel schriftlich die Weisung erteilt habe, die Anlage bis zur Beseitigung dieser Mängel nicht oder nur mit verminderter Leistung zu fahren.

9.6    Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen mich, gleich  aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr ab Mitteilung an den Besteller, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen.

10      Anwendbares Recht

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und mir ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

11      Vertragsänderung, Vertragsaufhebung

Vertragsänderung oder –aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung.

12      Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Dortmund, sofern das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt. Ich bin jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.2  Im Falle eines Streits gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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44229 Dortmund

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